Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Baldramsdorf  auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.


Merkmale der Amtssignatur

• Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
• Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Baldramsdorf gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie unter

Seite /

Elektronische Signaturprüfung

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at


Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Baldramsdorf

Tel.: +43 4762 71 14 oder E-Mail: baldramsdorf@ktn.gde.at